💡 Das Wichtigste in Kürze
Die Kosten für einen Anwalt im Strafrecht hängen vom konkreten Fall, dem Verfahrensstand und der Honorarvereinbarung ab. Grundlage sind meistens die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, hat je nach Art des Deliktes oder anderen Umständen einen Anspruch auf Pflichtverteidigung.
Welche Faktoren bestimmen die Kosten eines Strafverteidigers?
- Verfahrensart und -umfang
- Ermittlungsverfahren (z. B. Vernehmung, Akteneinsicht)
- Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht oder Landgericht
- Revision oder Berufung
- Gebühren nach RVG
- Das RVG sieht feste Rahmengebühren vor. Innerhalb dieser Spanne entscheidet der Anwalt je nach Aufwand.
- Das RVG sieht feste Rahmengebühren vor. Innerhalb dieser Spanne entscheidet der Anwalt je nach Aufwand.
- Individuelle Honorarvereinbarungen
- Manche Anwälte vereinbaren Stundensätze oder Pauschalhonorare.
- In komplexen Verfahren kann dies deutlich über den RVG-Sätzen liegen.
- Besondere Umstände
- Umfang der Akten, Zahl der Verhandlungstage, Komplexität des Falls.
- Dringlichkeit (z. B. schnelle Einsätze bei Festnahme oder Untersuchungshaft)
Welche Kosten entstehen im Ermittlungsverfahren?
Schon im frühen Stadium des Strafverfahrens, etwa wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, kann anwaltliche Unterstützung entscheidend sein. Typische Kostenpunkte sind:
- Akteneinsicht (Grundlage jeder Verteidigung)
- Beratungsgespräche mit dem Mandanten
- Erste Stellungnahmen gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft
Kosten in der Hauptverhandlung
Kommt es zur Anklage, entstehen weitere Kosten:
- Vorbereitung und Strategieentwicklung
- Teilnahme an Verhandlungstagen
- Beweisanträge und Anträge auf Verfahrensgestaltung
Vor dem Amtsgericht liegen die Anwaltskosten oft zwischen 1.000 und 3.000 Euro.
Vor dem Landgericht oder bei schwerwiegenden Delikten (z. B. Kapitaldelikten) können die Kosten deutlich höher sein – häufig 5.000 Euro oder mehr, je nach Verfahrensdauer.
Pflichtverteidiger – wer zahlt?
In bestimmten Fällen ist die Mitwirkung eines Anwalts zwingend vorgeschrieben, etwa bei schweren Straftaten oder Untersuchungshaft. Dann bestellt das Gericht einen Pflichtverteidiger.
- Die Vergütung des Pflichtverteidigers richtet sich ebenfalls nach dem RVG.
- Zunächst trägt die Staatskasse die Kosten.
- Wird der Angeklagte jedoch verurteilt, muss er diese Kosten in der Regel zurückzahlen.
Honorarvereinbarungen: Pauschale oder Stundensatz
Viele Strafverteidiger bieten neben den gesetzlichen Gebühren auch individuelle Honorarvereinbarungen an:
- Pauschalhonorar: Ein fester Betrag für ein bestimmtes Verfahren. Vorteil: Planungssicherheit für den Mandanten.
- Stundensatz: Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand. Üblich sind Stundensätze zwischen 150 und 400 Euro.
Welche Variante sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.
Fazit
Die Kosten für einen Anwalt im Strafrecht sind sehr unterschiedlich und hängen stark vom Einzelfall ab. Wichtig ist, frühzeitig das Gespräch mit dem Anwalt über die voraussichtlichen Kosten zu suchen und gegebenenfalls nach einer Honorarvereinbarung oder Pflichtverteidigung zu fragen.
Häufige Fragen (FAQs)
Was kostet ein Strafverteidiger pro Stunde?
Die Stundensätze liegen meist zwischen 150 und 400 Euro, abhängig von Kanzlei, Erfahrung und Fallkomplexität.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung den Strafverteidiger?
Oft nicht, da viele Policen Vorsatzdelikte ausschließen. Nur bei Fahrlässigkeit kann die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen.
Wer zahlt den Pflichtverteidiger?
Zunächst übernimmt die Staatskasse die Kosten. Bei einer Verurteilung muss der Angeklagte diese jedoch in der Regel erstatten.
Wie hoch sind die Kosten im Ermittlungsverfahren?
Für jedes Strafverfahren fällt zunächst in der Regel ein Vorschus von 600,00 EUR zzgl Umsatzsteuer an.