💡 Das Wichtigste in Kürze
- Die Kosten einer Scheidung richten sich immer nach dem Verfahrenswert (§§ 43 ff. FamGKG) und den Gebührensätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
- Der Verfahrenswert wird in der Regel aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehepartner gebildet.
- Je höher das Einkommen oder der Streitumfang (z. B. bei Unterhalt oder Zugewinn), desto höher die Kosten.
Wie setzen sich die Scheidungskosten zusammen?
Die Gesamtkosten einer Scheidung bestehen aus Gerichtskosten und Anwaltskosten.
Beide werden auf Grundlage des sogenannten Verfahrenswerts berechnet. Dieser spiegelt die wirtschaftliche Bedeutung des Verfahrens wider und dient als gemeinsame Basis für die Gebührentabellen nach FamGKG (für das Gericht) und RVG (für Anwälte).
Wie wird der Verfahrenswert berechnet?
Das Familiengericht legt den Verfahrenswert fest. Standardmäßig beträgt dieser das dreifache monatliche Nettoeinkommen beider Ehegatten. Dazu können bestimmte Posten hinzugerechnet werden, wie beispielsweise Immobilien oder Vermögen. Unterhalt, Sorgerecht etc. sind gesonderte Verfahren. Es fallen daher gesonderte Kosten an. Diese werden nicht zum Scheidungswert addiert.
Dadurch ergibt sich ein individueller, einkommensabhängiger Wert, der die Gebührenhöhe bestimmt.
Welche Anwaltskosten fallen an?
Die Höhe der Anwaltsgebühren ergibt sich aus den gesetzlich festgelegten Gebührensätzen des RVG und dem vom Gericht festgesetzten Verfahrenswert.
Je nach Arbeitsumfang kann der Anwalt auch eine Vergütungsvereinbarung treffen, etwa in Form eines Pauschalhonorars oder Stundensatzes.
Die tatsächlichen Kosten sind daher immer vom Einzelfall abhängig, etwa vom Arbeitsaufwand, der Zahl der Verhandlungstage und dem Umfang der Folgesachen.
Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt es, wenn nur ein Anwalt den Antrag stellt. Das reduziert die Gesamtkosten erheblich, weil nur eine anwaltliche Gebühr anfällt.
Das Gericht berechnet dennoch die vollen Gerichtskosten auf Basis des Verfahrenswerts, die häufig zwischen den Ehegatten geteilt werden.
Da der Wert einkommensabhängig ist, kann eine einvernehmliche Scheidung – je nach Einkommenshöhe – deutlich günstiger sein als ein streitiges Verfahren mit mehreren Anwälten und Folgeterminen.
Wer trägt die Scheidungskosten?
In der Regel gilt:
- Jeder Ehepartner zahlt seinen eigenen Anwalt.
- Die Gerichtskosten werden üblicherweise geteilt.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt teilen die Ehepartner häufig die Gesamtkosten untereinander auf. Das Gericht veranlasst zunächst eine Kostenanforderung, die vom Antragsteller beglichen werden muss.
Fazit
Die Kosten einer Scheidung lassen sich nie pauschal angeben, da sie von mehreren Faktoren abhängen: Einkommen, Umfang des Verfahrens, Zahl der Folgesachen und Einvernehmlichkeit.
Die gesetzliche Berechnungsgrundlage ist der Verfahrenswert, aus dem sich die Gebühren nach RVG und FamGKG ergeben.
Eine rechtzeitige Erstberatung bei einem Fachanwalt für Familienrecht schafft Kostentransparenz und ermöglicht, bei Bedarf Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.
FAQs
Was kostet eine Scheidung mindestens?
Die Mindestkosten ergeben sich aus dem Verfahrenswert, der vom Gericht festgelegt wird. Dieser basiert in der Regel auf dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten zusammen. Somit hängen die Kosten immer von den individuellen wirtschaftlichen Verhältnissen ab.
Wie werden die Gerichtskosten berechnet?
Nach dem FamGKG auf Grundlage des Verfahrenswerts, den das Familiengericht bestimmt.
Wie hoch sind die Anwaltskosten?
Die Anwaltsgebühren orientieren sich am Verfahrenswert nach dem RVG und dem tatsächlichen Arbeitsaufwand.
Können sich Ehepartner die Kosten teilen?
Ja, insbesondere bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt teilen sich viele Ehegatten die Gesamtkosten freiwillig.