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Kanzlei Würtz Blog

Nebenklage im Strafverfahren: So können Opfer aktiv ihre Rechte wahrnehmen

Wer Opfer einer Straftat geworden ist, muss nicht passiv bleiben. Über die sogenannte Nebenklage haben Betroffene die Möglichkeit, sich aktiv am Strafprozess zu beteiligen – und dadurch ihre Position deutlich zu stärken. Anders als bei einer bloßen Zeugenrolle sind Nebenkläger:innen eigenständige Verfahrensbeteiligte mit umfassenden Rechten. Was bedeutet Nebenklage? Mit einer Nebenklage schließen sich Opfer einer Straftat der Anklage der Staatsanwaltschaft an. Dies ist insbesondere in Fällen schwerer Delikte wie sexueller Übergriffe, Körperverletzung oder versuchter Tötung möglich. Wer als Nebenkläger auftritt, wird als Partei im Strafverfahren geführt und kann das Verfahren aktiv mitgestalten. Diese Rechte haben Nebenkläger:innen 1. AkteneinsichtNebenkläger:innen haben ein grundsätzliches Recht auf Einsicht in die Ermittlungsakte. Dieses Recht kann jedoch ausschließlich über eine anwaltliche Vertretung ausgeübt werden. 2. Teilnahme

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Rechte von Betroffenen bei sexuellem Missbrauch von Kindern

Wird ein Kind Opfer sexuellen Missbrauchs, stehen Angehörige und Betroffene oft vor vielen offenen Fragen: Sollte eine Strafanzeige gestellt werden? Wie läuft ein Ermittlungsverfahren ab? Welche Rechte haben die Betroffenen – und welche Ansprüche können geltend gemacht werden? In dieser belastenden Situation ist es empfehlenswert, frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Denn auch Opfer einer Straftat können sich bereits im Ermittlungsverfahren durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Was gilt als sexueller Missbrauch von Kindern? Sexuelle Handlungen an Kindern unter 14 Jahren sind in Deutschland ausnahmslos strafbar – unabhängig davon, ob das Kind möglicherweise zustimmt oder die Handlung selbst initiiert. Strafbare Handlungen umfassen unter anderem: Sexuelle Handlungen an einem Kind Zungenküsse mit einem Kind Das Veranlassen eines Kindes

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