Marielle Schmöe & Kerstin Jeschke – Kanzlei für Strafrecht in Bremen
Allgemeines Strafrecht
Als Strafverteidigerinnen bieten wir Ihnen Beistand, Beratung, Verteidigung und Engagement in Bremen.
Das persönliche Vertrauensverhältnis zu unseren Mandanten steht für uns an erster Stelle.
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Bleiben Sie ruhig und besonnen. Vermeiden Sie kontraproduktive Reaktionen.
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Kontaktieren Sie uns sofort. Wir stehen Ihnen zur Seite.
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Machen Sie keine Aussagen ohne rechtlichen Rat.
Kanzlei für Strafrecht in Bremen
Es kann jeden treffen.
Plötzlich ist er da – der Vorwurf und die staatlichen Ermittlungsbehörden stehen Ihnen gegenüber: Reingelegt worden? Zu Unrecht beschuldigt? Einen Fehler gemacht?
Jeder weiß, dass es Situationen gibt, in denen man das Gefühl hat, mit niemandem reden zu können. Dass es Dinge gibt, über die man selbst mit nahestehenden Menschen nicht sprechen kann oder nicht sprechen möchte.
Was auch immer Ihnen vorgeworfen wird: Wir als Strafverteidiger stehen Ihnen zur Seite und bereiten eine durchsetzungsstarke Verteidigungsstrategie vor.
Allgemeines Strafrecht in Bremen
Vorladung, Hausdurchsuchung oder Anklage?
Im Falle einer Vorladung
- Nehmen Sie eine Vorladung der Strafverfolgungsbehörden ernst. Ignorieren Sie sie nicht.
- Kontaktieren Sie uns unverzüglich. Als erfahrene Strafverteidigerinnen analysieren wir Ihre Situation umgehend und entwickeln die passende Strategie für Sie. Als Anwältinnen für Strafrecht sind wir zu jeder Zeit erreichbar, um Ihnen zu helfen, Ihre Rechte zu verstehen und angemessen auf die Vorladung zu reagieren.
- Besprechen Sie mit uns, ob Sie auf die Vorladung reagieren sollten und wie Sie sich verhalten sollten. In einigen Fällen kann es ratsam sein, nicht zu antworten oder vorerst keine Aussage zu machen.
Im Falle einer Hausdurchsuchung
- Kooperieren Sie mit den Behörden während der Hausdurchsuchung, aber geben Sie nur die Informationen preis, die unbedingt erforderlich sind. Sie haben das Recht, während der Durchsuchung anwesend zu sein oder einen Anwalt bzw. eine Anwältin hinzuzuziehen.
- Wir stehen Ihnen zu jeder Zeit zur Verfügung, um Ihnen beizustehen und Ihre Rechte zu schützen. Kontaktieren Sie uns sofort nach der Bekanntgabe der Hausdurchsuchung, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.
- Protokollieren Sie genau, was während der Durchsuchung geschieht. Notieren Sie sich, welche Gegenstände beschlagnahmt werden.
Im Falle einer Anklage
- Nehmen Sie eine Anklage gegen Sie ernst. Sie sollten sofort rechtlichen Rat suchen, um Ihre Verteidigung zu planen.
- Wir sind zu jederzeit 24h / 7 Tage die Woche erreichbar, um Sie bei allen rechtlichen Verfahren zu unterstützen, einschließlich möglicher Verhöre, Anhörungen und Gerichtsverhandlungen.
Körperverletzungsdelikte
Körperverletzungs-delikte
Im deutschen Strafrecht wird Körperverletzung gemäß den §§ 223 bis 231 StGB (Strafgesetzbuch) geregelt. Es gibt verschiedene Arten von Körperverletzung, darunter:
„Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
„Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
- das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
- ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
- in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.“
„Wer die Körperverletzung durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung oder mittels eines hinterlistigen Überfalls begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“
„Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Fahrlässigkeit bezieht sich auf das Verhalten einer Person, die nicht die erforderliche Sorgfalt walten lässt, um Schäden oder Verletzungen zu vermeiden, obwohl sie dazu verpflichtet wäre. Es bedeutet, dass eine Person nicht absichtlich handelt, um Schaden zu verursachen, sondern dass der Schaden aufgrund mangelnder Vorsicht oder Sorgfalt entsteht.
Verteidigungsstrategien
Wenn Sie beschuldigt sind und sich in einer Situation befinden, die eine Verteidigung erfordert, können verschiedene Strategien angewendet werden, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Unsere erfahrenen Anwältinnen für Strafrecht in Bremen stehen Ihnen zur Seite, um Sie durch diesen rechtlichen Prozess zu führen und Ihre Rechte zu schützen.
- Eine wichtige Verteidigungsstrategie besteht darin, zu argumentieren, dass die Handlung in Notwehr § 32 StGB begangen wurde. Notwehr ist ein gesetzlich verankerter Schutzmechanismus, der es erlaubt, sich selbst oder andere vor einem unmittelbaren Angriff zu verteidigen. Unsere Anwältinnen können Ihnen dabei helfen, zu zeigen, dass Ihr Handeln gerechtfertigt war und somit nicht strafrechtlich verfolgt werden sollte.
- Zudem kann die Verteidigung Zweifel an Ihrer Schuld wecken, indem sie die Beweislage genau analysiert und mögliche Widersprüche oder Ungereimtheiten aufzeigt. Wenn die Staatsanwaltschaft nicht zweifelsfrei nachweisen kann, dass Sie die Tat begangen haben, kann dies zu einem Freispruch führen.
- Des Weiteren können wir auf mildernde Umstände hinweisen, die das Strafmaß beeinflussen könnten. Jeder Fall ist einzigartig und wir werden uns eingehend mit Ihren persönlichen Umständen befassen, um die bestmögliche Verteidigungsstrategie für Sie zu entwickeln.
Betäubungs-mitteldelikte
Betäubungsmitteldelikte
Im Betäubungsmittelstrafrecht Deutschlands bildet das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) das Kernstück, das den Umgang mit illegalen Drogen reguliert. Dieses Gesetz definiert klar die verbotenen Substanzen und legt die strafrechtlichen Bestimmungen fest, die den Besitz, Handel, Anbau und Schmuggel von Betäubungsmitteln betreffen. Zu den möglichen Straftatbeständen gehören der unerlaubte Besitz, Handel oder Anbau von Betäubungsmitteln sowie der Schmuggel illegaler Drogen. Die Strafen für Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz können vielfältig sein und reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen, je nach der Schwere des Verstoßes und den individuellen Umständen des Falls.
Vorladung, Hausdurchsuchung oder Anklage wegen Betäubungsmitteln
Wenn Sie mit einem Betäubungsmitteldelikt beschuldigt werden und ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wurde, ist es entscheidend, dass wir uns der Ernsthaftigkeit Ihrer Situation bewusst sind. In dieser schwierigen Phase ist es von großer Bedeutung, frühzeitig rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.
Als Ihre Anwältinnen für Strafrecht werden wir zunächst Maßnahmen ergreifen, um Ihre Rechte zu schützen und eine solide Verteidigung aufzubauen. Anstatt einer Vorladung zum Vernehmungstermin nachkommen zu müssen, können wir Akteneinsicht beantragen und uns schriftlich für Sie äußern. Bei Maßnahmen wie einer Vorladung, Hausdurchsuchung oder Untersuchungshaft werden wir entschlossen und kompetent für Sie eintreten.
Im Betäubungsmittelstrafrecht stehen uns vielfältige Möglichkeiten zur Verfügung, um das Verfahren zu beeinflussen und zu lenken. Durch eine gründliche Vorbereitung und strategische Herangehensweise können wir gemeinsam die bestmöglichen Ergebnisse erzielen. Während polizeilicher Vernehmungen gilt das Prinzip, dass alles, was Sie sagen, gegen Sie verwendet werden kann. Aus diesem Grund ist es ratsam, ohne rechtliche Beratung keine Aussagen zu machen.
Wir werden eigene Ermittlungen durchführen, um Ihre Situation besser zu verstehen und gegebenenfalls eine Anklage zu verhindern. Ihre Zusammenarbeit und Offenheit sind dabei von großer Bedeutung. Nach Akteneinsicht werden wir auch Möglichkeiten prüfen, das Ermittlungsverfahren einzustellen, wenn dies angebracht erscheint.
In dieser herausfordernden Zeit stehen wir Ihnen als Ihr erfahrenes und engagiertes Team von Strafverteidigern zur Seite, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und Ihnen durch den rechtlichen Prozess zu helfen.
Strafrechtliche Konsequenzen im Betäubungsmittelstrafrecht
Im Betäubungsmittelrecht werden die strafrechtlichen Konsequenzen je nach Art der Substanz und den zugeführten Mengen differenziert. Diese Unterscheidung ermöglicht ein effektives Strafverfolgungssystem, das die verschiedenen Drogen nicht pauschal gleich behandelt. Die Gesetzgebung berücksichtigt dabei die Einteilung der Substanzen in „weiche“, „mittlere“ und „harte“ Drogen. „Weiche Drogen“ wie Khat, Haschisch und Marihuana haben in der Regel höhere Grenzwerte, während „mittlere Drogen“ wie Ecstasy und Amphetamin und „harte Drogen“ wie Kokain und Heroin bereits bei geringen Mengen zu schwerwiegenden strafrechtlichen Konsequenzen führen können.
Raub- und Erpressungsdelikte
Wenn Sie beschuldigt werden, ein Raub- oder Erpressungsdelikt begangen zu haben, ist es wichtig, die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen zu verstehen. In Deutschland sind diese Delikte gemäß den Bestimmungen des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar.
- Raub §§ 249 bis 252 StGB
Raub ist in den §§ 249 bis 252 StGB definiert. Nach deutschem Recht begeht eine Person Raub, wenn sie unter Anwendung von Gewalt gegen eine Person oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, sich oder einem Dritten die Sache rechtswidrig zuzueignen. Eine Verurteilung wegen Raubes kann zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr führen.
- Erpressung §§ 253 und 255 StGB
Die Erpressung ist in den §§ 253 und 255 StGB festgelegt. Gemäß diesen Bestimmungen begeht eine Person eine Erpressung, wenn sie einen anderen durch Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil für sich oder einen Dritten erlangt. Eine Verurteilung wegen Erpressung kann ebenfalls zu einer Freiheitsstrafe führen.
Wichtige Informationen für Beschuldigte:
Es ist wichtig zu betonen, dass eine Beschuldigung nicht automatisch eine Verurteilung bedeutet. Jeder Beschuldigte hat das Recht auf eine faire rechtliche Vertretung und auf die Unschuldsvermutung bis zum Beweis der Schuld.
Im Falle einer Vorladung, Hausdurchsuchung oder Anklage sollten Sie unverzüglich rechtlichen Rat von einem erfahrenen Strafverteidiger einholen. Als erfahrene Anwältinnen für Strafrecht helfen wir Ihnen, Ihre Rechte zu verstehen und eine angemessene Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Es ist ratsam, mit den Ermittlungsbehörden nicht ohne einen Fachanwalt für Strafrecht zu kommunizieren, um zu vermeiden, dass Sie sich selbst belasten.
Diebstahl und Hehlerei
Was gilt als Diebstahl?
Beim Diebstahl entwendet eine Person rechtswidrig und unter Umständen auch heimlich das Eigentum einer anderen Person, ohne deren Einverständnis oder Zustimmung. Der Diebstahl kann physisches Eigentum wie Geld, Schmuck oder Fahrzeuge, aber auch immaterielle Güter wie Daten umfassen.
- Einfacher Diebstahl (§ 242 StGB)
Ein einfacher Diebstahl von geringem Wert bezieht sich typischerweise auf Fälle, in denen die gestohlenen Gegenstände von relativ geringem materiellen Wert sind und der Täter keine besonderen Umstände oder Techniken verwendet hat, um den Diebstahl zu begehen. In solchen Fällen können die rechtlichen Konsequenzen eher mild sein, und Sie könnten mit einer Geldstrafe oder einer kurzen Freiheitsstrafe davonkommen.
- Gewerbsmäßiger Diebstahl (§ 243 StGB)
Im Gegensatz dazu können schwerwiegendere Formen des Diebstahls wie gewerbsmäßige Diebstähle zu erheblich strengeren Strafen führen. Gewerbsmäßiger Diebstahl bezieht sich auf Diebstahlhandlungen, die regelmäßig und gewohnheitsmäßig ausgeführt werden, oft als Teil eines organisierten Systems oder als berufliche Tätigkeit.
Wohnungseinbruchsdiebstahl (§ 244 StGB)
Wohnungs-einbruchsdiebstahl (§ 244 StGB)
Wohnungseinbruchsdiebstahl (§ 244 StGB), sieht unter anderem vor, dass eine Person mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft wird, wenn sie in ein Gebäude, eine Wohnung, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält, um dort Diebstähle zu begehen. Es handelt sich um einen tiefgreifenden Eingriff in die Privatsphäre der Bewohner, da der persönliche und geschützte Raum verletzt wird. Der wesentliche Unterschied zum allgemeinen Diebstahl liegt in der besonderen Schwere, die durch den Einbruch in ein Zuhause entsteht, was die Tat besonders verwerflich macht. Der Schwerpunkt liegt dabei nicht nur auf der Entwendung von Eigentum, sondern ebenso auf der Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls und der Privatsphäre der Opfer. Betrifft der Wohnungseinbruchdiebstahl eine dauerhaft genutzte Privatwohnung, sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor.
Hehlerei? (§ 259 StGB)
Hehlerei tritt auf, wenn eine Person gestohlene Güter kauft, annimmt oder weiterverkauft, obwohl sie weiß oder vernünftigerweise wissen sollte, dass diese Güter gestohlen sind. Der Hehler hilft, gestohlene Güter zu verstecken, zu verkaufen oder anderweitig zu nutzen und profitiert oft von diesen Aktivitäten. Im Gegensatz zum Diebstahl, bei dem der Fokus auf der Handlung des Entwendens liegt, liegt der Schwerpunkt bei der Hehlerei auf dem Handeln mit gestohlenen Waren.
Verteidigungsstrategien
Wenn Sie des Diebstahls, der Hehlerei oder dem Wohnungseinbruchsdiebstahl beschuldigt werden, eine Vorladung erhalten haben, eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat oder bereits Anklage erhoben wurde, ist es wichtig sich sofort rechtlichen Beistand zu suchen. Wir entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie für Sie. Einige mögliche Strategien könnten sein:
- Unschuld geltend machen: Wenn Sie unschuldig sind und fälschlicherweise beschuldigt werden, kann Ihre Verteidigung darin bestehen, Beweise vorzulegen, die Ihre Unschuld belegen, wie Alibis oder Zeugenaussagen.
- Mangelnde Absicht nachweisen: In einigen Fällen kann die Verteidigung argumentieren, dass Sie nicht die Absicht hatten, die fragliche Handlung zu begehen. Zum Beispiel könnte es sich um ein Missverständnis oder eine Verwechslung handeln.
- Rechtmäßigen Besitz nachweisen: Wenn Sie behaupten, dass Sie ein Recht auf die fragliche Sache haben, könnte Ihre Verteidigung darin bestehen, dies durch Dokumente oder andere Beweismittel zu belegen.
- Verletzung von Verfahrensregeln: Ihr Anwalt kann auch prüfen, ob bei der Beweissicherung oder bei Ihrer Festnahme Verfahrensfehler begangen wurden, die möglicherweise Ihre Rechte verletzen könnten.
Es ist wichtig zu betonen, dass jede Verteidigungsstrategie von den spezifischen Umständen Ihres Falles abhängt. Daher führen wir zunächst einmal eine gründliche Untersuchung und Analyse durch, um die bestmögliche Verteidigung für Sie zu entwickeln.
Tötungsdelikte
Wenn Sie beschuldigt werden, an einem Tötungsdelikt beteiligt zu sein, ist es von entscheidender Bedeutung, sich umgehend rechtliche Unterstützung eines Fachanwalts für Strafrecht zu suchen. Tötungsdelikte können schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen, weshalb eine gut durchdachte Verteidigungsstrategie unabdingbar ist.
Die Körperverletzung mit Todesfolge ist ein rechtlicher Tatbestand, der eintritt, wenn eine Person als Folge einer Körperverletzung verstirbt. Gemäß § 227 des Strafgesetzbuches (StGB) wird dieses Verbrechen als besonders schwerwiegend angesehen und entsprechend geahndet. Eine Körperverletzung kann in vielen Formen auftreten, darunter Schläge, Stiche, Würgen oder andere Handlungen, die zu körperlichen Verletzungen führen.
Um eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge gemäß § 227 StGB zu erreichen, müssen mehrere Elemente nachgewiesen werden:
- Es muss bewiesen werden, dass die beschuldigte Person die Körperverletzung absichtlich begangen hat oder zumindest fahrlässig gehandelt hat.
- Es muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der begangenen Körperverletzung und dem Tod der betroffenen Person nachgewiesen werden.
- Es muss nachgewiesen werden, dass der Tod der Person direkt auf die erlittenen Verletzungen zurückzuführen ist.
Die fahrlässige Tötung ist ein rechtlicher Tatbestand, der eintritt, wenn eine Person den Tod einer anderen Person fahrlässig verursacht. Anders als bei vorsätzlichen Tötungsdelikten wie Mord oder Totschlag handelt es sich bei der fahrlässigen Tötung um eine strafrechtliche Handlung, bei der der Tod nicht beabsichtigt war, sondern aufgrund fahrlässigen Verhaltens eingetreten ist.
Um eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung gemäß § 222 StGB zu erreichen, müssen mehrere Elemente nachgewiesen werden:
- Es muss bewiesen werden, dass die beschuldigte Person eine Pflicht zur Sorgfalt hatte und diese Pflicht verletzt hat.
- Es muss nachgewiesen werden, dass diese Pflichtverletzung direkt zum Tod einer anderen Person geführt hat.
- Es muss nachgewiesen werden, dass die Pflichtverletzung der beschuldigten Person objektiv vorhersehbar war und ein durchschnittlicher Mensch in ähnlichen Umständen vernünftigerweise hätte erkennen können, dass sie zu einem tödlichen Ergebnis führen könnte.
Totschlag ist ein rechtlicher Tatbestand, der eintritt, wenn eine Person vorsätzlich einen anderen Menschen tötet, jedoch ohne niedrige Beweggründe. Im Gegensatz zum Mord fehlen beim Totschlag die besonderen Umstände wie Heimtücke oder Grausamkeit. Dennoch handelt es sich beim Totschlag um ein schwerwiegendes Verbrechen mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen.
Gemäß § 212 des Strafgesetzbuches (StGB) kann eine Person des Totschlags schuldig befunden werden, wenn nachgewiesen wird, dass sie den Tod einer anderen Person absichtlich herbeigeführt hat, ohne dabei Mordmerkmale verwirklicht zu haben. Die Strafe für Totschlag variiert je nach den Umständen des Falles, kann jedoch in der Regel eine Freiheitsstrafe von fünf bis fünfzehn Jahren umfassen.
Es ist wichtig zu betonen, dass Totschlag eine absichtliche Handlung ist, die zum Tod einer anderen Person führt, aber ohne die spezifischen Merkmale, die für Mord gelten. Die genaue Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Umstände des Vorfalls, das Motiv des Täters und die Schwere der Handlung.
Mord ist eine der schwersten Straftaten im deutschen Strafrecht und wird in § 211 des Strafgesetzbuches (StGB) definiert.
Ein Mord wird verursacht, wenn eine Person absichtlich getötet wird und dabei mindestens eines der jeweiligen Mordmerkmale verwirklicht wird.
Im Gegensatz zum Totschlag ist beim Mord die besondere Schwere der Schuld gegeben, was zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe führt.
Die Merkmale des Mordes nach § 211 StGB sind streng definiert:
- Vorsatz: Der Täter muss den Tod des Opfers zumindest billigend in Kauf nehmen, wenn nicht sogar explizit beabsichtigen.
- Mordmerkmale: Diese können verschiedene Motive wie Habgier, Eifersucht, Rache oder Hass umfassen. Es sind Beweggründe, die die Tat als besonders verwerflich erscheinen lassen.
Eine Verurteilung wegen Mordes hat schwerwiegende Konsequenzen und kann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe führen. Unter bestimmten Umständen kann eine lebenslange Freiheitsstrafe nach einer gewissen Zeit zur Bewährung ausgesetzt werden, jedoch bleibt lebenslänglich die Regelstrafe für Mord.
Verkehrsstrafrecht
Für Beschuldigte verkehrsstrafrechtlicher Delikte ist es entscheidend, rechtzeitig rechtlichen Beistand zu suchen, um die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten. In diesem Bereich können schwerwiegende Folgen drohen, die von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen. Besonders drängend ist jedoch die Gefahr von Maßnahmen, die direkt Ihre Mobilität betreffen, wie die Fahrerlaubnissperre, die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis sowie ein Fahrverbot. Solche Konsequenzen können tiefgreifende Auswirkungen auf den Alltag und die berufliche Situation haben. Daher ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und kompetente Unterstützung zu erhalten. Unsere Anwältinnen für Strafrecht in Bremen stehen Ihnen zur Seite, um Sie durch diesen rechtlichen Prozess zu führen, die möglichen Auswirkungen auf Ihre Fahrerlaubnis zu adressieren und Ihre Interessen zu schützen.
Unfallflucht – auch bekannt als Fahrerflucht, ist ein strafrechtlich relevantes Verhalten, das nach einem Verkehrsunfall auftritt. Gemäß § 142 StGB (Strafgesetzbuch) wird Fahrerflucht bestraft, wenn eine Person nach einem Unfall den Unfallort verlässt, ohne die Personalien zu hinterlassen. Dieses Verhalten stellt eine Verletzung der Verkehrspflichten dar, da es anderen Betroffenen die Möglichkeit nimmt, den entstandenen Schaden zu klären.
Die Strafen für Unfallflucht können Geldstrafen, Fahrverbote oder sogar Freiheitsstrafen umfassen, abhängig von der Schwere des Falls und den individuellen Umständen. Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass Unfallflucht keine Bagatellstraftat ist und ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Im Falle einer Beschuldigung wegen Unfallflucht ist es ratsam, sich rechtzeitig an erfahrene Anwälte für Strafrecht zu wenden, um eine angemessene Verteidigung zu gewährleisten und die eigenen Rechte zu schützen.
Trunkenheit im Verkehr ist ein schwerwiegendes strafrechtliches Delikt, das das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen betrifft. Gemäß den Paragraphen § 316 StGB (Strafgesetzbuch) und § 24a StVG (Straßenverkehrsgesetz) ist das Führen eines Fahrzeugs in einem solchen Zustand strafbar oder ordnungswidrig. Diese Gesetze sollen die Verkehrssicherheit gewährleisten und schwere Unfälle verhindern, die durch beeinträchtigte Fahrer verursacht werden können. Die Strafen für Trunkenheit im Verkehr können empfindlich sein und reichen von Geldstrafen über Fahrverbote bis hin zu Freiheitsstrafen, insbesondere wenn es zu Unfällen mit schweren Folgen kommt. Es ist wichtig, die Risiken und Konsequenzen von Trunkenheit im Verkehr zu verstehen und verantwortungsvoll am Straßenverkehr teilzunehmen. Im Falle einer Beschuldigung wegen Trunkenheit im Verkehr ist es ratsam, sich unverzüglich rechtlichen Rat einzuholen.
Die Gefährdung des Straßenverkehrs ist ein strafrechtliches Delikt, das Handlungen umfasst, welche die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährden. Dazu gehören beispielsweise Rasen, das Überholen im Überholverbot oder das Ignorieren von Verkehrssignalen. Solche Verhaltensweisen können schwerwiegende Unfälle verursachen und die Sicherheit auf den Straßen gefährden. Gemäß dem Paragraph § 315c StGB (Strafgesetzbuch) ist diese Handlungen strafbar. Die Strafen für die Gefährdung des Straßenverkehrs können von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen, je nach Schwere des Delikts und den individuellen Umständen.
Der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr ist ein strafrechtliches Delikt, das Handlungen betrifft, welche die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährden können. Dazu gehören beispielsweise das absichtliche Legen von Hindernissen auf die Fahrbahn oder das Manipulieren von Verkehrseinrichtungen. Gemäß § 315b StGB (Strafgesetzbuch) ist der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr strafbar.
Wenn Sie rechtlichen Beistand in einem Verkehrsstrafrechtsfall benötigen, zögern Sie nicht, sich an unsere erfahrene Anwältinnen für Strafrecht in Bremen zu wenden. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen zu verteidigen und Ihre Rechte zu schützen.
Wirtschaftsstrafrecht
Wirtschafts-strafrecht
Im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts werden strafbare Handlungen verfolgt, die im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Aktivitäten stehen. Beschuldigte in solchen Fällen sind oft Unternehmen oder Einzelpersonen, die im Geschäftsleben tätig sind.
Dies umfasst Täuschungshandlungen mit dem Ziel, einen finanziellen Vorteil zu erlangen, wie beispielsweise falsche Angaben in Geschäftsberichten oder Vertragsabschlüsse unter Vorspiegelung falscher Tatsachen.
Dabei geht es um Verstöße gegen die Treuepflicht, insbesondere von Geschäftsleitern oder Firmeninhabern gegenüber ihren Unternehmen, wie etwa die Veruntreuung von Firmengeldern oder die Selbstbereicherung auf Kosten des Unternehmens.
Dies beinhaltet die unrechtmäßige Einflussnahme auf Entscheidungsträger, um wirtschaftliche Vorteile zu erlangen, sei es durch die Zahlung von Bestechungsgeldern oder andere Formen der Vorteilsnahme.
Dies bezieht sich auf die Verschleierung der Herkunft illegal erworbener Gelder durch komplexe Finanztransaktionen, um sie in den legalen Finanzkreislauf einzuführen.
Es ist wichtig anzumerken, dass die Strafverfolgung bei Wirtschaftsdelikten oft komplex und langwierig sein kann, da sie eine gründliche Analyse von Finanzdaten und anderen Beweisen erfordert. Es ist daher ratsam, sich im Falle einer Beschuldigung wegen eines Wirtschaftsdelikts an erfahrene AnwältInnen für Strafrecht zu wenden, um eine angemessene Verteidigung sicherzustellen.
Weitere Delikte des allgemeinen Strafrechts
Beleidigungsdelikte beziehen sich auf Handlungen, die darauf abzielen, die Ehre oder das Ansehen einer Person zu verletzen oder herabzusetzen. Dabei gibt es sowohl im Strafgesetzbuch (StGB) als auch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entsprechende Regelungen.
Beleidigung gemäß § 185 StGB: „Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Verleumdung gemäß § 187 StGB: „Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Was als Beleidigung zählt und was nicht, kann variieren und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Im Allgemeinen gelten Äußerungen als beleidigend, wenn sie geeignet sind, die Ehre oder den Ruf einer Person herabzusetzen oder zu verletzen. Dies kann sowohl mündlich als auch schriftlich geschehen, einschließlich beleidigender Gesten oder Handlungen.
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht jede unangenehme Äußerung automatisch als strafbare Beleidigung betrachtet wird. Kritik, Meinungsäußerungen und auch humorvolle Äußerungen können von der Meinungsfreiheit geschützt sein und daher nicht als strafbare Beleidigung gelten.
Sachbeschädigungsdelikte § 303 StGB umfassen Handlungen, bei denen jemand vorsätzlich fremdes Eigentum beschädigt oder zerstört. Zu solchen Delikten zählen beispielsweise das Beschmieren von Gebäuden, das Zerkratzen von Autos oder das mutwillige Zerstören von Gegenständen. Im Strafrecht können für Sachbeschädigungsdelikte Geldstrafen oder Freiheitsstrafen verhängt werden, abhängig von der Schwere des Vergehens und den individuellen Umständen.
In unserer Kanzlei bieten wir umfassende rechtliche Vertretung und Verteidigung im Straf- und Maßregelvollzug an. Als erfahrenes Team von Strafverteidigern setzen wir uns leidenschaftlich für die Rechte unserer Mandanten ein und vertreten sie engagiert vor Gericht. Dabei unterstützen wir Sie nicht nur während des Strafverfahrens, sondern auch im Maßregelvollzug, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie die bestmögliche Perspektive auf eine Entlassung haben.
Wir verstehen die Komplexität des Strafvollstreckungsrechts und Maßregelvollzugs und stehen Ihnen mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung zur Seite, um Ihnen in jeder Phase des Verfahrens zu helfen. Wenn Sie rechtliche Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen und Ihre Interessen zu verteidigen.
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