Marielle Schmöe & Kerstin Jeschke – Kanzlei für Jugendstrafrecht in Bremen
Jugendstrafrecht
Als Rechtsanwältinnen für Jugendstrafrecht in Bremen und Umgebung bieten wir Ihnen Beistand, kompetente Beratung und engagierte Strafverteidigung. In unserer Kanzlei steht das persönliche Vertrauensverhältnis zu unseren Mandanten, besonders im Jugendstrafrecht, an erster Stelle.
Kanzlei für Jugendstrafrecht in Bremen
Es kann jeden treffen.
Wenn es um Rechtsfragen im Jugendstrafrecht geht, ist die Wahl der richtigen Strafverteidigung entscheidend. Als Fachanwältinnen in Bremen verfügen wir nicht nur über fundierte Rechtskenntnisse, sondern auch über jahrelange Erfahrung in der Verteidigung junger Menschen. Unsere Kanzlei hat sich bewusst auf das Jugendstrafrecht spezialisiert, da wir die besonderen Herausforderungen in diesem sensiblen Rechtsbereich kennen. Wir verstehen, dass hinter jeder strafrechtlichen Angelegenheit, bei der Minderjährige beteiligt sind, eine Vielzahl von Faktoren und potenziellen Zukünften stehen. Wir setzen uns dafür ein, nicht nur juristische Lösungen zu finden, sondern auch unterstützende Maßnahmen zu ergreifen, um den Weg zu einer positiven Zukunft für unsere jungen Klienten zu ebnen. Wenn Sie Unterstützung im Jugendstrafrecht in Bremen und Umgebung benötigen, zögern Sie nicht, sich direkt an uns zu wenden.
Wir stehen Ihnen zur Seite. Immer.
Jugendstrafrecht in Bremen
Das Jugendstrafrecht ist ein integraler Bestandteil des deutschen Rechtssystems und unterscheidet sich erheblich von den Regelungen für erwachsene Straftäter. Es konzentriert sich auf strafrechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit minderjährigen Personen (14 – 18 Jahre). Im Gegensatz zum erwachsenenorientierten Strafrecht berücksichtigt das Jugendstrafrecht die besonderen Umstände, Entwicklungsfaktoren und Bedürfnisse junger Menschen. Es verfolgt das Ziel, nicht nur Straftaten angemessen zu ahnden, sondern auch erzieherische Maßnahmen zu ergreifen, um die soziale Integration und Wiedereingliederung der Jugendlichen zu fördern. Unser Ziel ist es, das Gericht davon zu überzeugen, dass eine Vorstrafe Ihre Zukunft unnötig belasten würde. Dies führt häufig dazu, dass das Verfahren mit einer Verwarnung eingestellt wird oder die Strafe auf ein Minimum reduziert wird.
Wir stehen Ihnen zur Seite. Immer.
Jugendstrafrecht in Bremen
Das Jugendstrafrecht ist ein integraler Bestandteil des deutschen Rechtssystems und unterscheidet sich erheblich von den Regelungen für erwachsene Straftäter. Es konzentriert sich auf strafrechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit minderjährigen Personen (14 – 18 Jahre). Im Gegensatz zum erwachsenenorientierten Strafrecht berücksichtigt das Jugendstrafrecht die besonderen Umstände, Entwicklungsfaktoren und Bedürfnisse junger Menschen. Es verfolgt das Ziel, nicht nur Straftaten angemessen zu ahnden, sondern auch erzieherische Maßnahmen zu ergreifen, um die soziale Integration und Wiedereingliederung der Jugendlichen zu fördern. Statt drakonischer Geld- oder Freiheitsstrafen sind Jugendliche oft mit Verwarnungen und gemeinnütziger Arbeit konfrontiert. Unser Ziel ist es, das Gericht davon zu überzeugen, dass eine Vorstrafe Ihre Zukunft unnötig belasten würde. Dies führt häufig dazu, dass das Verfahren mit einer Verwarnung eingestellt wird oder die Strafe auf ein Minimum reduziert wird.
Kanzlei für Jugendstrafrecht in Bremen
Spezialisierte Strafverteidigung für verschiedene Altersgruppen
Jugendliche (14-17 Jahre)
Als Fachanwältinnen für Strafrecht in Bremen berücksichtigen wir die besondere Entwicklungsphase dieser Altersgruppe. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit der Jugendgerichtshilfe konstruktive Lösungen zu finden.
Heranwachsende (18-20 Jahre)
Unsere Kanzlei setzt sich dafür ein, dass das Jugendstrafrecht auch bei Heranwachsenden zur Anwendung kommt. Als erfahrene Rechtsanwältinnen wissen wir, wie wichtig dies für die Zukunftsperspektiven sein kann.
Kanzlei für Jugendstrafrecht in Bremen
Besonderheiten im Jugendstrafrecht
Im Jugendstrafrecht steht der erzieherische Gedanke im Vordergrund. Als Ihre Rechtsanwältinnen für Jugendstrafrecht in Bremen setzen wir uns dafür ein, dass das Gericht diesen Aspekt besonders berücksichtigt. Unsere Kanzlei bietet Ihnen die bestmögliche rechtliche Unterstützung in diesem speziellen Bereich des Strafrechts. Das Jugendstrafrecht zielt darauf ab, die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Jugendlichen angemessen zu behandeln. Im Gegensatz zum allgemeinen Strafrecht, das sich auf erwachsene Straftäter konzentriert, berücksichtigt das Jugendstrafrecht die besonderen Umstände und Bedürfnisse junger Menschen. Es basiert auf den Grundsätzen des Schutzes, der Erziehung und der Resozialisierung.
Die Existenz des Jugendstrafrechts lässt sich aus mehreren Gründen erklären:
Das Hauptziel des Jugendstrafrechts besteht darin, junge Menschen vor den negativen Auswirkungen des Strafrechtssystems zu schützen, indem es erzieherische Maßnahmen anbietet, die auf Rehabilitation und Wiedereingliederung abzielen.
Das Jugendstrafrecht berücksichtigt die Tatsache, dass Jugendliche sich noch in einem Prozess der persönlichen, emotionalen und sozialen Entwicklung befinden. Straftaten werden daher oft im Kontext dieser Entwicklung betrachtet und entsprechend beurteilt.
Eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht hat oft weniger langfristige Auswirkungen als im Erwachsenenstrafrecht. Dies liegt daran, dass das Jugendstrafrecht darauf abzielt, die Chancen des Jugendlichen auf eine positive Reintegration in die Gesellschaft zu bewahren.
Das Jugendstrafrecht bietet eine breite Palette von Sanktionen, die von Verwarnungen und gemeinnütziger Arbeit bis hin zu Jugendstrafen reichen können. Es soll dafür sorgen, dass die Sanktion angemessen ist und den Bedürfnissen des Jugendlichen entspricht.
Kanzlei für Jugendstrafrecht in Bremen
Jugendstrafrecht für Heranwachsende
Heranwachsende stellen eine besondere Kategorie im Jugendstrafrecht dar. Diese Gruppe umfasst Personen, die zur Tatzeit zwischen 18, aber noch nicht 21 Jahre alt sind. Die Besonderheit bei Heranwachsenden liegt darin, dass das Jugendstrafrecht auf sie angewendet werden kann, jedoch unter Berücksichtigung ihrer individuellen Reife und Verantwortungsfähigkeit.
Im Gegensatz zu Jugendlichen unter achtzehn Jahren, die automatisch dem Jugendstrafrecht unterliegen, müssen Heranwachsende das Gericht davon überzeugen, dass sie nicht die Reife besitzen, um nach dem Strafrecht für Erwachsene verurteilt zu werden. Dies bedeutet, dass bei der Beurteilung ihrer Straftaten sowohl die jugendtypischen Entwicklungsmerkmale als auch ihre individuellen Umstände berücksichtigt werden.
Die Besonderheit bei Heranwachsenden liegt also darin, dass sie einerseits einer weniger strengen Behandlung als Erwachsene unterliegen können, andererseits aber auch nicht automatisch von den Vorteilen des Jugendstrafrechts profitieren. Daher ist es entscheidend, eine kompetente rechtliche Vertretung zu haben, die in der Lage ist, ihre besonderen Umstände vor Gericht wirksam zu vertreten.
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