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Marielle Schmöe & Kerstin Jeschke – Kanzlei für Strafrecht in Bremen

Ihre Rechte als Opfer oder Angehöriger eines Mordes

Ein Tötungsdelikt betrifft nicht nur den unmittelbar Geschädigten, sondern sein gesamtes soziales Umfeld. Für Angehörige ist ein solcher Verlust ein tiefgreifender Einschnitt: Trauer, Wut, Ohnmacht und die Frage nach Gerechtigkeit prägen die ersten Tage und Wochen.

Viele Betroffene sind unsicher, welche Schritte im Strafverfahren nötig sind und welche Rechte ihnen zustehen. Hier setzt die Unterstützung einer spezialisierten Rechtsanwältin an. Frau Schmöe und Frau Jeschke begleiten Sie nicht nur juristisch, sondern sorgen auch dafür, dass Sie in dieser schweren Zeit nicht alleine sind.

Wir kümmern uns darum, dass Sie gehört werden und Ihre Rechte gewahrt bleiben – damit Sie in einem Moment größter Unsicherheit Halt finden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Opfer und Angehörige von Mordfällen haben besondere Rechte im Strafverfahren.
  • Erfahrene Fachanwältinnen für Strafrecht – erfahren in der Vertretung von Opfern und Angehörigen in Mordverfahren.
  • Unterstützung durch Nebenklagevertretung, Schmerzensgeldforderungen, psychosoziale Begleitung und Kontakt zu Hilfsorganisationen.
  • Die Kosten werden im Rahmen einer Beistandschaft durch den Staat gemäß § 397a StPO übernommen.
  • Sicherheit, Halt und Gerechtigkeit für Opfer und Hinterbliebene.

Wir stehen Ihnen zur Seite. Immer.

Warum Kanzlei Würtz?

  • Langjährige Erfahrung in der Vertretung von Opfern schwerster Gewalttaten
  • Vertretung in Bremen und Umgebung
  • Empathische Begleitung: Juristisch präzise, menschlich unterstützend
  • Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen und psychosozialen Diensten

Wir haben bereits zahlreiche Mordverfahren begleitet und kennen die Belastungen, die auf Betroffene zukommen. Mit Fingerspitzengefühl und juristischer Expertise sorgen wir dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden und Sie in dieser schwierigen Zeit Halt finden.

Anwältinnen für Strafrecht in Bremen_Marielle-Schmöe-und-Kerstin-Jeschke

Opfer Mord

Welche Rechte haben Opfer und Angehörige bei Mord?

Die Rechte von Opfer und Angehörigen im Strafverfahren sind umfassend. Wir helfen Ihnen, diese Rechte aktiv wahrzunehmen.

Nebenklagevertretung

Wir sorgen dafür, dass Ihre Stimme gehört wird:

  • Teilnahme an allen Verhandlungsterminen
  • Fragerecht gegenüber Angeklagten und Zeugen
  • Stellung eigener Beweisanträge
  • Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen


Sie müssen nicht am Rand stehen und abwarten. Ihre Perspektive wird gehört, Ihre Fragen werden gestellt, und Ihre Interessen werden professionell vertreten. Gerade in Mordverfahren ist dies entscheidend, um ein Gefühl der Kontrolle zurückzugewinnen und die Gerechtigkeit aktiv mitzugestalten.


Adhäsionsverfahren

Neben der strafrechtlichen Aufarbeitung können im Strafverfahren auch zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden – etwa Schmerzensgeld oder Schadensersatz. Das Adhäsionsverfahren ermöglicht es Ihnen, finanzielle Ansprüche wie Schmerzensgeld bereits im Strafprozess geltend zu machen. So müssen Sie nicht separat zivilrechtlich klagen und erhalten schnelle Unterstützung, um die materiellen Folgen der Tat abzufedern.


Psychosoziale Prozessbegleitung

Ein Mordverfahren ist emotional extrem belastend. Frau Schmöe und Frau Jeschke unterstützen Sie bei der Vermittlung einer psychosozialen Prozessbegleitung, die Ihnen hilft:

  • den Verfahrensablauf zu verstehen
  • emotional stabil zu bleiben
  • traumatische Belastungen zu verarbeiten


Psychosoziale Prozessbegleiter sind speziell geschulte Personen, die Zeugen und Betroffene bei Vernehmungen und im Prozess begleiten. Sie unterstützen psychologisch und achten z. B. bei Videovernehmungen darauf, dass es den Betroffenen gut geht. Jeder Geschädigte hat Anspruch darauf, die Kosten werden vom Staat übernommen. Sofern Sie noch keine psychosoziale Prozessbegleitung haben und von der Polizei oder Staatsanwaltschaft noch nicht auf diese hingewiesen wurden, helfen wir bei der Vermittlung einer psychosozialen Prozessbegleitung.


Opferschutzmaßnahmen

Opfer und Angehörige haben Anspruch auf besonderen Schutz im Verfahren, etwa durch:

  • Ausschluss der Öffentlichkeit
  • Zeugenschutz durch Antrag auf eine getrennte Vernehmung


Ihr Schutz steht an erster Stelle. Wir sorgen dafür, dass Sie sicher und respektvoll behandelt werden – damit Sie sich auf die Aufarbeitung des Verlusts konzentrieren können, ohne zusätzlichen Belastungen ausgesetzt zu sein.

Rechte von Angehörigen

Auch Angehörige (Kinder, Eltern, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartner) können sich dem Verfahren als Nebenkläger anschließen, jedoch nur, wenn man von einem vollendeten Tötungsdelikt spricht. Hat das Opfer überlebt, können sich die Angehörigen dem Verfahren nicht als Nebenkläger anschließen. 

Kosten einer anwaltlichen Vertretung

Viele Betroffene sorgen sich um die Kosten einer anwaltlichen Vertretung. Die Sorge ist verständlich, aber oft unbegründet. In Tötungsverfahren wird die Opferanwältin als Beistand bestellt und die Kosten werden vom Staat übernommen.

Welche Rechte haben Geschädigte und Angehörige?

Sie können sich dem Strafverfahren als Nebenkläger anschließen, eigene Anträge stellen und Rechtsmittel einlegen. Zudem können Sie Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend machen. Angehörige können sich dem Verfahren nur als Nebenkläger anschließen, wenn der Geschädigte verstorben ist. Schmerzensgeld können die Angehörigen anders als Betroffene nur in Ausnahmefällen geltend machen. Angehörige können nur einen „Schockschaden“ durch die Tat geltend machen. Dies muss durch Arztberichte nachgewiesen werden. Wenn das Opfer verstorben ist, können die Angehörigen natürlich die Beerdigungskosten als Schadensersatz geltend machen. 

In Mordfällen werden Opferanwälte vom Staat bezahlt. Für Sie entstehen dadurch keine Kosten.

Ihre Anwältin stellt bereits während des Ermittlungsverfahrens einen Antrag auf Zulassung der Nebenklage. So wird die Anwältin über alle weiteren Schritte informiert und hat einen Anspruch auf Akteneinsichtsrecht. Wenn die Hauptverhandlung beginnt, nimmt die Anwältin die Verhandlungstermine für Sie wahr. Als Nebenkläger können Sie selbst entscheiden, ob Sie bei den Verhandlungsterminen ebenfalls anwesend sind. Die Anwältin kann in der Verhandlung Fragen und Beweisanträge stellen. So sind Ihre Rechte umfassend gewahrt. 

Am besten so früh wie möglich – bereits in der Ermittlungsphase, damit Ihre Rechte von Beginn an geschützt werden.

Nehmen Sie Kontakt auf

Schnelle und unkomplizierte Rechtsberatung

Ein Mordfall verändert das Leben von Betroffenen und Angehörigen tiefgreifend. Sie müssen diesen Weg jedoch nicht alleine gehen.
Wir stehen Ihnen als erfahrene Rechtsanwältinnen für Opfervertretung mit juristischer Kompetenz, Einfühlungsvermögen und umfassender Unterstützung zur Seite.

Kontaktieren Sie uns für eine erste Beratung.