Marielle Schmöe & Kerstin Jeschke – Kanzlei für Strafrecht in Bremen
Sexueller Missbrauch an Kindern
Wir stehen Betroffenen und Angehörigen zur Seite
Sexueller Missbrauch von Kindern hinterlässt tiefe Spuren. Für Betroffene ebenso wie für ihre Angehörigen. Viele fühlen sich hilflos, sprachlos oder alleine gelassen. In dieser schweren Situation ist es wichtig zu wissen: Sie haben Rechte und Sie sind nicht allein. Als erfahrene Anwältinnen für Strafrecht unterstützen wir Sie dabei, rechtliche Schritte einzuleiten, Schutzmaßnahmen zu beantragen und Ansprüche auf Entschädigung durchzusetzen. Mit Empathie, Diskretion und Entschlossenheit begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess. Vom ersten Gespräch bis zum Abschluss des Verfahrens.
Das Wichtigste in Kürze
- Opfer und Angehörige von sexuellem Missbrauch an Kindern haben besondere Rechte im Strafverfahren.
- Erfahrene Fachanwältinnen für Strafrecht – spezialisiert auf die Vertretung von Opfern und Angehörigen in Fällen sexuellen Missbrauchs.
- Unterstützung durch rechtliche Vertretung, Schmerzensgeldforderungen, Schutzmaßnahmen, psychosoziale Begleitung und Kontakte zu Hilfsorganisationen.
- Die Kosten werden im Rahmen einer Beistandschaft durch den Staat gemäß § 397a StPO übernommen.
- Sicherheit, Halt und Gerechtigkeit für Betroffene und ihre Familien.
Wir stehen Ihnen zur Seite. Immer.
Warum Kanzlei Würtz?
- Langjährige Erfahrung in der Vertretung von Opfern schwerster Gewalttaten
- Vertretung in Bremen und Umgebung
- Empathische Begleitung: Juristisch präzise, menschlich unterstützend
- Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen und psychosozialen Diensten
Wir haben bereits zahlreiche Opfer von Sexualdelikten begleitet und kennen die Belastungen, die auf Betroffene zukommen. Mit Fingerspitzengefühl und juristischer Expertise setzen wir uns dafür ein, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie in dieser schweren Zeit Unterstützung und Halt finden.
Anwalt für Sexualstrafrecht
Was wir tun und wie wir helfen
Sexueller Missbrauch von Kindern ist ein tiefgreifendes Unrecht, das nicht nur die Betroffenen, sondern auch ihre Angehörigen schwer belastet. Rechtlich umfasst er jede sexuelle Handlung, die an einem Kind unter Ausnutzung seines Mangels an Einsichtsfähigkeit oder gegen seinen Willen vorgenommen wird. Dazu zählen körperliche Übergriffe, sexuelle Handlungen, die das Kind beobachten oder ausführen muss, sowie die Herstellung, Verbreitung oder Nutzung von Missbrauchsdarstellungen. In dieser schwierigen Situation ist es entscheidend, professionelle Unterstützung zu erhalten. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten, Ihre Rechte durchzusetzen und Schutzmaßnahmen einzuleiten – einfühlsam, vertraulich und konsequent.
Typische Situationen, in denen wir helfen:
- Innerhalb der Familie: Missbrauch durch Verwandte oder nahe Bezugspersonen.
- Im schulischen Umfeld: Übergriffe durch Lehrer, Betreuer oder Mitschüler.
- In Vereinen oder Einrichtungen: sexuelle Gewalt in Sportvereinen, Kirchen oder Pflegeeinrichtungen.
- Über das Internet: Cybergrooming, Verbreitung oder Austausch von Missbrauchsdarstellungen.
- In Betreuungssituationen: Missbrauch durch Babysitter, Pflegeeltern oder Erzieher.
- Aufarbeitung vergangener Taten: wenn die Tat lange zurückliegt und Opfer erst Jahre später Anzeige erstatten.
Unsere Leistungen für Sie:
- Rechtliche Beratung & Ersteinschätzung: Wir prüfen Ihre Situation und klären Sie über Ihre Rechte auf.
- Begleitung im Strafverfahren: Wir vertreten Opfer und Angehörige gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
- Antrag auf Schutzmaßnahmen: Wir helfen bei einstweiligen Verfügungen oder anderen Maßnahmen zum Schutz des Opfers.
- Schmerzensgeld & Entschädigung: Wir prüfen Ansprüche und setzen diese für Sie durch.
- Psychosoziale Unterstützung: Kontakte zu Hilfsorganisationen und Therapeuten, die Betroffene begleiten.
- Diskrete und einfühlsame Betreuung: Wir wissen, wie sensibel diese Fälle sind und handeln stets mit größter Rücksicht.
Rechtliche Rahmenbedingungen & Ansprüche
Kinder, die Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sind, haben nach dem deutschen Recht weitreichende Rechte und Schutzansprüche. Ziel ist es, die Täter zur Verantwortung zu ziehen und gleichzeitig die Interessen der Opfer zu wahren. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Aspekte, damit Sie wissen, welche Schritte möglich sind und welche Fristen Sie beachten müssen.
Strafrechtliche Grundlage
§ 176 StGB – Sexueller Missbrauch von Kindern: Jede sexuelle Handlung an einem Kind unter 14 Jahren ist strafbar, auch wenn das Kind zustimmt.
176b–§ 176c StGB – Schwerer sexueller Missbrauch/Missbrauch in Abhängigkeit: Beinhaltet körperliche Übergriffe, Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen und Verbreitung sexualisierter Inhalte.
Rechte der Opfer
Opferschutz im Verfahren: Anspruch auf Nebenklagevertretung, Schutz vor direktem Kontakt mit dem Täter und Begleitung bei Zeugenaussagen.
Schmerzensgeld & Entschädigung: Finanzielle Entschädigung für erlittene körperliche und seelische Schäden kann beantragt werden.
Unterstützung durch Hilfsorganisationen: Psychologische Betreuung, Therapie und soziale Hilfen stehen zur Verfügung.
Vertraulichkeit und Sicherheit: Alle Schritte werden diskret und mit größter Sensibilität durchgeführt.
Häufige Fragen (FAQ)
Was muss ich tun, wenn mein Kind Opfer sexueller Gewalt geworden ist?
Zunächst ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und Ihrem Kind Sicherheit zu geben. Suchen Sie sofort professionelle Hilfe, z. B. bei Polizei, Jugendamt oder Beratungsstellen. Wir beraten Sie umgehend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und begleiten Sie Schritt für Schritt, um die Interessen Ihres Kindes bestmöglich zu schützen.
Kann ich auch nach Jahren noch Anzeige erstatten?
Ja. Bei sexuellem Missbrauch von Kindern gelten verlängerte Verjährungsfristen. Auch lange zurückliegende Taten können rechtlich verfolgt werden, und wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte geltend zu machen.
Welche Rechte habe ich als Opfer oder als Elternteil?
Opfer haben Anspruch auf Schutzmaßnahmen, Vertretung im Strafverfahren (Nebenklage) und gegebenenfalls auf Schmerzensgeld oder Entschädigung. Eltern oder Sorgeberechtigte werden eng eingebunden, um das Kind zu schützen und rechtlich zu unterstützen. Wir erklären Ihnen klar und verständlich, welche Schritte Sie ergreifen können.
Muss mein Kind vor Gericht aussagen?
Eine Aussage des Kindes ist in den meisten Fällen erforderlich. Allerdings findet die Vernehmung im Rahmen einer Videovernehmung statt. Dies ist eine Vernehmung, welche auf Video aufgezeichnet wird und in einer späteren möglichen Hauptverhandlung abgespielt wird. Das Kind muss dann nicht in einem Gerichtssaal. Die Videovernehmung findet in einen für Kinder eingerichteten Raum statt, um die Vernehmung so angenehm wie möglich zu gestalten.
Gibt es finanzielle Entschädigung oder Schmerzensgeld?
Ja, Opfer sexueller Gewalt können Ansprüche auf Schmerzensgeld und weitere Entschädigungen geltend machen. Wir prüfen Ihre Ansprüche und vertreten Sie gegenüber den zuständigen Stellen, damit Sie die Unterstützung erhalten, die Ihnen zusteht.
Wer unterstützt mich psychologisch oder sozial?
Neben der rechtlichen Unterstützung können Sie und Ihr Kind auf psychosoziale Hilfe, Therapieangebote und Hilfsorganisationen zurückgreifen. Wir vermitteln die passenden Ansprechpartner und koordinieren die Unterstützung, damit Sie nicht alleine bleiben.
Nehmen Sie Kontakt auf
Schnelle und unkomplizierte Rechtsberatung
Niemand sollte den Schmerz und die Folgen sexuellen Missbrauchs von Kindern alleine tragen müssen. Sie oder Ihr Kind haben Rechte und wir setzen uns dafür ein, dass diese gewahrt bleiben.
Als erfahrene Rechtsanwältinnen für Strafrecht begleiten wir Sie mit juristischer Kompetenz, Einfühlungsvermögen und umfassender Unterstützung in dieser schwierigen Zeit. Zögern Sie nicht und nehmen Sie jetzt Kontakt auf für eine vertrauliche und kostenlose Ersteinschätzung.