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Marielle Schmöe & Kerstin Jeschke – Kanzlei für Strafrecht in Bremen

Ihre Rechte als Opfer und Angehörige nach einem Totschlag

Ein Totschlag nach § 212 StGB unterscheidet sich juristisch von Mord (§ 211 StGB) – er wird ohne besondere Mordmerkmale wie Heimtücke oder niedrige Beweggründe begangen. Für Hinterbliebene macht das im Ergebnis keinen Unterschied: Trauer, Schock, Hilflosigkeit und das Bedürfnis nach Gerechtigkeit bleiben dieselben.

Der Verlust eines geliebten Menschen durch Totschlag erschüttert das Leben zutiefst. Sie müssen diesen Weg jedoch nicht alleine gehen. Wir stehen Ihnen beratend und unterstützend zur Seite.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn ein Angehöriger Opfer eines Totschlags geworden ist, haben die Hinterbliebenen im Strafverfahren zahlreiche Rechte, um ihre Interessen zu wahren und Gehör zu finden.
  • Auch Geschädigte, die einen Totschlagsversuch überlebt haben, haben umfangreiche Rechte im Strafverfahren.
  • Erfahrene Fachanwältinnen für Strafrecht vertreten Hinterbliebene engagiert im Verfahren.
  • Unterstützung durch Nebenklagevertretung, Schmerzensgeld, psychosoziale Begleitung und Kontakte zu Hilfsorganisationen.
  • Wir bieten rechtlichen Schutz, menschliche Unterstützung und Halt in dieser belastenden Situation.

Wir stehen Ihnen zur Seite. Immer.

Warum Kanzlei Würtz?

  • Fachanwältinnen für Strafrecht
  • Langjährige Erfahrung in der Vertretung von Opfern und Angehörigen schwerster Gewalttaten
  • Empathische Begleitung: Juristisch präzise, menschlich unterstützend
  • Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen und psychosozialen Diensten

Wir kennen die Herausforderungen, die auf Hinterbliebene eines Totschlags zukommen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden und Sie in dieser schweren Zeit Halt finden.

Anwältinnen für Strafrecht in Bremen_Marielle-Schmöe-und-Kerstin-Jeschke

Opfer Totschlag

Welche Rechte haben Opfer und Angehörige bei Totschlag?

Nebenklagevertretung

Als Nebenkläger sind Sie aktiv am Verfahren beteiligt:

  • Teilnahme an allen Verhandlungsterminen
  • Fragerecht gegenüber Angeklagten und Zeugen
  • Stellung eigener Beweisanträge
  • Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen


Die Nebenklage ermöglicht Ihnen, Ihre Sichtweise in das Verfahren einzubringen. Mit einer erfahrenen Anwältin an Ihrer Seite verlieren Sie nicht den Überblick und fühlen sich in einem extrem belastenden Prozess unterstützt. Auch Angehörige (Kinder, Eltern, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartner) können sich dem Verfahren als Nebenkläger anschließen, jedoch nur, wenn man von einem vollendeten Tötungsdelikt spricht. Hat das Opfer überlebt, können sich die Angehörigen dem Verfahren nicht als Nebenkläger anschließen.

Adhäsionsverfahren

Als Angehörige können Sie im Strafverfahren zivilrechtliche Ansprüche direkt geltend machen, z. B.:

  • Schmerzensgeld
  • Schadensersatz


Das Adhäsionsverfahren erspart Ihnen oft ein zusätzliches Zivilverfahren. 

Psychosoziale Prozessbegleitung

Ein Strafverfahren nach einem Tötungsdelikt ist emotional extrem belastend. Wir unterstützen Sie bei der Vermittlung einer  psychosozialen Prozessbegleitung, die:

  • den Ablauf verständlich erklärt
  • Stabilität und Halt bietet
  • Traumata berücksichtigt

Speziell ausgebildete Fachkräfte für psychosoziale Prozessbegleitung stehen Zeugen und Opfern während Befragungen und Gerichtsverhandlungen zur Seite. Sie bieten emotionalen Beistand und sorgen beispielsweise bei Videoaufzeichnungen für das Wohlbefinden der Betroffenen. Jede geschädigte Person hat ein Recht auf diese Unterstützung, wobei der Staat die Kosten trägt. Falls Sie bislang keine psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch nehmen und weder Polizei noch Staatsanwaltschaft Sie darüber informiert haben, unterstützen wir Sie gerne bei der Suche nach einer geeigneten Begleitperson.

Opferschutzmaßnahmen

Hinterbliebene und Zeugen haben Anspruch auf besonderen Schutz, z.B.:

  • Schonende Vernehmung
  • Zeugenschutz durch Antrag auf eine getrennte Vernehmung


Ihr Schutz und Ihre Würde stehen dabei an erster Stelle
. Wir sorgen dafür, dass Sie sicher und respektvoll behandelt werden, sodass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihre Rechte und Ihre persönliche Verarbeitung des Verlustes.


Rechte von Angehörigen

Auch Angehörige (Kinder, Eltern, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartner) können sich dem Verfahren als Nebenkläger anschließen, jedoch nur, wenn man von einem vollendeten Tötungsdelikt spricht. Hat das Opfer überlebt, können sich die Angehörigen dem Verfahren nicht als Nebenkläger anschließen. 

 

Weitere wichtige Hinweise

  • Verjährung & Strafverfolgung: Totschlag unterliegt keiner Verjährung – das Verfahren kann jederzeit verfolgt werden.

  • Umgang mit Behörden: Wir unterstützen Sie beim Einreichen von Unterlagen, Fristen einhalten und der Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft.

  • Hilfsorganisationen: Auf Wunsch stellen wir Kontakte zu Beratungsstellen oder Trauerbegleitung her.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen Mord und Totschlag?

Mord wird mit besonderen Mordmerkmalen (§ 211 StGB) begangen, Totschlag nicht (§ 212 StGB). Für die Hinterbliebenen bestehen ähnliche Rechte.

Als Betroffener haben Sie die Möglichkeit, dem Strafprozess als Nebenklagepartei beizutreten, eigene Antragsstellungen vorzunehmen und rechtliche Einsprüche einzureichen. Zusätzlich besteht für Sie die Option, finanzielle Kompensation für erlittene Schmerzen sowie Ersatz für entstandene Schäden zu beantragen. Familienmitglieder hingegen können nur dann als Nebenkläger auftreten, wenn die geschädigte Person verstorben ist. Im Gegensatz zu direkt Betroffenen ist es Angehörigen lediglich unter speziellen Umständen möglich, Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen. Konkret können sie ausschließlich einen „Schockschaden“ als Folge des Vorfalls einfordern, wobei hierfür medizinische Dokumentation als Nachweis erforderlich ist. Wenn das Opfer verstorben ist, können die Angehörigen natürlich die Beerdigungskosten als Schadensersatz geltend machen.

Der Staat übernimmt die Kosten für die anwaltliche Vertretung von Hinterbliebenen.

Bereits in der Phase der Ermittlungen kann Ihre Rechtsvertretung einen formellen Antrag einreichen, um die Nebenklage zuzulassen. Dadurch erhält Ihre rechtliche Vertretung nicht nur sämtliche Informationen über den weiteren Verfahrensablauf, sondern auch das Recht, in die Akten Einsicht zu nehmen. Bei Beginn des Hauptverfahrens übernimmt Ihre Anwältin die Teilnahme an den anberaumten Verhandlungsterminen. Als nebenklageberechtigte Person liegt es in Ihrem Ermessen, ob Sie persönlich an den Gerichtsterminen teilnehmen möchten. Während der Verhandlung hat Ihre rechtliche Vertretung die Befugnis, Befragungen durchzuführen und Anträge zur Beweisaufnahme zu stellen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Ihre rechtlichen Interessen vollumfänglich geschützt sind.

Am besten so früh wie möglich – bereits in der Ermittlungsphase.

Nehmen Sie Kontakt auf

Schnelle und unkomplizierte Rechtsberatung

Ein Totschlagsfall erschüttert Familien und Hinterbliebene tief. Sie müssen diesen Weg jedoch nicht alleine gehen.
Wir, als Fachanwältinnen für Strafrecht, stehen Ihnen für die Opfervertretung mit juristischer Kompetenz, Empathie und umfassender Unterstützung zur Seite.

Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen, Schutz zu erhalten und Halt in einer extrem belastenden Situation zu finden.