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Marielle Schmöe & Kerstin Jeschke – Kanzlei für Strafrecht in Bremen

Opfer einer Vergewaltigung?

Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.

Eine Vergewaltigung hinterlässt tiefe Spuren. Für Betroffene ebenso wie für Angehörige. In dieser schwierigen Situation ist es entscheidend, schnelle und kompetente Hilfe zu erhalten. Wir begleiten Sie einfühlsam und mit juristischer Expertise, setzen Ihre Rechte durch und sorgen dafür, dass Sie in dieser schweren Zeit Schutz und Unterstützung erfahren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Betroffene einer Vergewaltigung und deren Angehörige haben besondere Rechte im Strafverfahren.
  • Erfahrene Fachanwältinnen für Strafrecht – spezialisiert auf die Vertretung von Personen, die Opfer sexualisierter Gewalt geworden sind.
  • Unterstützung durch rechtliche Vertretung, Schmerzensgeldforderungen, Schutzmaßnahmen, psychosoziale Begleitung und Kontakte zu Hilfsorganisationen.
  • Die Kosten werden im Rahmen einer Beistandschaft durch den Staat gemäß § 397a StPO übernommen.
  • Sicherheit, Halt und Gerechtigkeit für Betroffene und ihre Familien.

Wir stehen Ihnen zur Seite. Immer.

Warum Kanzlei Würtz?

  • Langjährige Erfahrung in der Vertretung von Personen, die Opfer sexualisierter Gewalt geworden sind
  • Vertretung in Bremen und Umgebung
  • Empathische Begleitung: Juristisch präzise, menschlich unterstützend
  • Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen und psychosozialen Diensten
Wir haben bereits zahlreiche Opfer von Sexualdelikten begleitet und kennen die Belastungen, die auf Betroffene zukommen. Mit Fingerspitzengefühl und juristischer Expertise setzen wir uns dafür ein, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie in dieser schweren Zeit Unterstützung und Halt finden.
Anwältinnen für Strafrecht in Bremen_Marielle-Schmöe-und-Kerstin-Jeschke

Anwalt für Sexualstrafrecht

Welche Rechte haben Betroffene einer Vergewaltigung?

Eine Vergewaltigung ist ein tiefgreifender Eingriff in die körperliche und seelische Unversehrtheit. Betroffene erleben häufig Angst, Scham und Ohnmacht. Und müssen sich zusätzlich mit dem komplexen Strafverfahren auseinandersetzen. Sie müssen diesen Weg jedoch nicht alleine gehen.
Nach deutschem Recht stehen Ihnen umfangreiche Rechte zu, um Ihre Interessen zu wahren und Ihre Stimme im Verfahren einzubringen. Dazu gehören die Vertretung als Nebenkläger, Schutzmaßnahmen, die Möglichkeit, Schmerzensgeld geltend zu machen, und psychosoziale Begleitung während des Verfahrens. Wir begleiten Sie in jeder Phase: von der ersten Beratung über die Verfahrensbeteiligung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir, als spezialisierte Anwälte für Sexualstrafrecht, sorgen dafür, dass Sie rechtlich und emotional bestmöglich unterstützt werden.

Nebenklagevertretung
Als Betroffener haben Sie die Möglichkeit, sich dem Strafverfahren als Nebenkläger anzuschließen. Dadurch werden Ihre Interessen aktiv berücksichtigt:

  • Teilnahme an allen Verhandlungsterminen
  • Fragerecht gegenüber Angeklagten und Zeugen
  • Stellung eigener Beweisanträge
  • Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen

Ihre Perspektive wird gehört, und Sie haben die Möglichkeit, den Prozess aktiv mitzugestalten. Gerade in Fällen von Vergewaltigung ist dies entscheidend, um Kontrolle zurückzugewinnen und sich nicht allein zu fühlen.


Schmerzensgeld und Entschädigung
Neben der strafrechtlichen Aufarbeitung können Sie zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, etwa auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz. Durch das Adhäsionsverfahren können diese Ansprüche bereits im Strafprozess durchgesetzt werden – schnell, effizient und ohne separaten Zivilprozess.


Psychosoziale Prozessbegleitung

Ein Strafverfahren kann psychisch sehr belastend sein. Betroffene haben Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung. Diese speziell geschulten Fachkräfte:

  • erklären den Ablauf des Verfahrens verständlich
  • begleiten Betroffene zu Vernehmungen und Gerichtsterminen
  • unterstützen dabei, emotionale Belastungen zu verarbeiten

Die Kosten werden vom Staat übernommen, und wir helfen Ihnen bei der Vermittlung, falls Sie noch keine Begleitung haben.


Opferschutzmaßnahmen
Um Sie zu schützen, können im Verfahren besondere Maßnahmen beantragt werden:

  • Ausschluss der Öffentlichkeit bei Verhandlungen
  • Zeugen- oder Täterschutz durch getrennte Vernehmungen oder Videoaussagen
  • Schutz vor direktem Kontakt mit dem Täter


Ihr Schutz und Ihr Wohlbefinden stehen an erster Stelle.

Auch nahe Angehörige können aktiv in den Prozess eingebunden werden, z. B. durch Beratung, Begleitung oder Informationen über den Verfahrensstand. Wir erklären Ihnen klar, welche Möglichkeiten bestehen und wie Angehörige Sie zusätzlich unterstützen können.

Häufige Fragen (FAQ)

Was muss ich tun, wenn ich oder mein Kind Opfer einer Vergewaltigung geworden sind?

Zunächst ist es wichtig, dass Sie in Sicherheit sind und medizinische Hilfe erhalten, falls nötig. Suchen Sie sofort Unterstützung bei Polizei, Notdiensten oder Beratungsstellen. Wir beraten Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und begleiten Sie Schritt für Schritt, damit Sie und Ihr Kind geschützt sind.

Ja. Bei Vergewaltigungen gelten bestimmte Verjährungsfristen, die oft erst beginnen, wenn das Opfer das 30. Lebensjahr vollendet hat. Auch wenn die Tat schon länger zurückliegt, können Sie rechtliche Ansprüche geltend machen, und wir unterstützen Sie dabei.

Sie haben Anspruch auf Schutzmaßnahmen, Vertretung im Strafverfahren (Nebenklage), Schmerzensgeld und Entschädigung sowie psychosoziale Begleitung. Eltern oder Sorgeberechtigte werden eng eingebunden, um das Opfer zu schützen und rechtlich zu unterstützen.

Eine Aussage kann erforderlich sein, aber es gibt Schutzmechanismen wie Videoaussagen oder getrennte Vernehmungen. Wir sorgen dafür, dass der Belastung so gering wie möglich gehalten wird und begleiten Sie zu allen Terminen.

Ja. Opfer von Vergewaltigung können Ansprüche auf Schmerzensgeld und weitere Entschädigungen geltend machen. Wir prüfen Ihre Ansprüche und vertreten Sie gegenüber den zuständigen Stellen, damit Sie die Unterstützung erhalten, die Ihnen zusteht.

Neben der rechtlichen Unterstützung können Sie auf psychosoziale Betreuung, Therapieangebote und Hilfsorganisationen zurückgreifen. Wir vermitteln die passenden Ansprechpartnerinnen und koordinieren die Unterstützung, damit Sie nicht alleine bleiben.

Nehmen Sie Kontakt auf

Schnelle und unkomplizierte Rechtsberatung

Eine Vergewaltigung hinterlässt Spuren – körperlich, seelisch und juristisch. Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen. Wir, als Fachanwältinnen für Strafrecht, stehen an Ihrer Seite und sorgen dafür, dass Ihre Rechte durchgesetzt werden und Sie gleichzeitig Schutz und Unterstützung erhalten.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns für eine vertrauliche Erstberatung.