Viele Menschen sind verunsichert, wenn sie eine Vorladung von der Polizei im Briefkasten finden. Sofort stellt sich die Frage: „Muss ich da hingehen? Was passiert, wenn ich nicht erscheine?“ In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Rechte Sie haben und wie Sie am besten vorgehen.
Muss ich zur Polizei gehen?
Wenn Sie als Beschuldigter eine Vorladung von der Polizei erhalten, besteht grundsätzlich keine Pflicht, dort zu erscheinen. Nur wenn eine Vorladung direkt von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht kommt, sind Sie verpflichtet, dieser Folge zu leisten.
Schweigen ist Ihr gutes Recht
Viele Betroffene glauben, sie müssten sofort eine Aussage machen. Das stimmt nicht. Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Schweigerecht – und oft ist Schweigen die beste Verteidigungsstrategie.
Warum anwaltliche Beratung entscheidend ist
Bevor Sie irgendeine Aussage machen, sollten Sie unbedingt einen Strafverteidiger einschalten. Ihr Anwalt kann:
- die Ermittlungsakte einsehen,
- prüfen, welche Beweise vorliegen,
- und mit Ihnen eine sinnvolle Strategie entwickeln.
Unüberlegte Aussagen können später schwer korrigiert werden – lassen Sie sich daher frühzeitig beraten.
Unterschied zwischen Polizei- und Staatsanwaltschaftsvorladung
- Polizeiliche Vorladung: keine Pflicht zum Erscheinen.
- Vorladung durch Staatsanwaltschaft oder Gericht: Pflicht zum Erscheinen, sonst drohen Zwangsmaßnahmen.
Eine Vorladung von der Polizei ist ernst zu nehmen – aber Sie müssen dort nicht unvorbereitet hingehen.
Kontaktieren Sie die Kanzlei Würtz, bevor Sie eine Aussage machen. Wir vertreten Ihre Rechte und verhindern, dass Sie sich unnötig belasten.
Muss ich einer polizeilichen Vorladung folgen?
Nein, als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen.
Soll ich ohne Anwalt zur Polizei gehen?
Nein, als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen.
Was passiert, wenn ich nicht erscheine?
Bei einer polizeilichen Vorladung passiert in der Regel nichts. Nur bei einer Vorladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts müssen Sie erscheinen.